Die regelmäßige Wartung und Pflege, gemäß den Herstellervorgaben, gewährleistet einen störungsfreien, energieeffizienten und umweltschonenden Betrieb ihrer haustechnischen Anlagen und sichert so über viele Jahre hinweg den Nutzen, welchen Sie mit einer modernen Anlage erworben haben.
Durch eine eingehende Überprüfung aller Sicherheitseinrichtungen sowie dem funktionserhaltenden Reinigen wird das Schadenspotential ihrer Anlagen verringert.
Jeder Betreiber gebäudetechnischer Anlagen - ob Zentralheizung, Trinkwasserverteilungs- oder Trinkwassererwärmungsanlage - ist angehalten, dafür Sorge zu tragen, dass Dritten aus der Benutzung seiner Anlagen kein Schaden entsteht (Verkehrssicherungspflicht, Infektionsschutzgesetz, etc.).
Darüber hinaus wird Anlagenbetreibern (Eigentümern) per „§ 11 Aufrechterhaltung der energetischen Qualität“ der Energieeinsparungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung die Pflicht übertragen, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten (zur Aufrechterhaltung der energetischen Qualität) durchführen zu lassen.
Neben den Vorgaben des Gesetzgebers können Anforderungen von Versicherern oder der Hersteller von Anlagen und Geräten bestehen, welche bei Nichterfüllen zum Verlust von Garantieansprüchen bzw. eines Versicherungsschutzes führen können.
Bereits beim ersten Kontakt streben wir einen verbindlichen Termin für einen Wartungs- und Kundendiensteinsatz oder für eine qualifizierte Fachberatung an.
Unsere Kunden dürfen sich auf unsere Pünktlichkeit verlassen – gemäß der Definition von Zeitfenstern- und Fixterminen ist eine termintreue Auftragsabwicklung unser Anspruch.
Bei Arbeiten in bewohnter und modellierter Umgebung schützen wir ihre Räume und Oberflächen. Neben sauberer und moderner Ausstattung mit Arbeitskleidung nutzen wir Überziehschuhe, Auslegmaterialien sowie bei umfangreicheren Maßnahmen Staubschutzwände samt Absaug- und Filtereinrichtungen.